Fr. M. hat Pflegestufe I mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz (z.B. durch Demenz, verschobener Tag-Nacht-Rythmus etc.). Sie wird seit Jahren vom Pflegedienst betreut. Das Pflegegeld reicht für die erbrachten Leistungen aus, eine Zuzahlung könnte Sie nicht aufbringen. Die, durch die eingeschränkte Alltagskompetenz hinkommende, 100,- € Betreuungsleistungen werden nicht berührt.Fr. M. fühlt sich in Ihrer häuslichen Umgebung zwar wohl, jedoch ist Sie oft sehr einsam. Sie möchte eine Tagespflege besuchen um sich auch mal mit gleichgesinnten Auszutauschen und um mehr Abwechslung in Ihr Leben zu bringen.
Seit 01.01.2013 wird die Tagespflege von der Pflegekasse bezuschusst.
Fr. M. möchte einmal pro Woche die Tagespflege besuchen, daraus ergibt sich für Fr. M. folgende Situation:
*Gesamtkosten der Tagespflege, entspricht in diesem Fall ein Tag pro Woche.
Durch den einmal wöchentlichen Besuch der Tagespflege entstehen für Fr. M. keine Kosten.